GetDRG - Software - Lizenzvertrag
 

GetDRG G-DRG Version 1.0 Grouper Software

Zwischen der GEOS Gesellschaft für den Einsatz offener Systeme mbH,
Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg  

- nachfolgend GEOS genannt -

und

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vertreten durch

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- nachfolgend Kunde genannt -

1. Lizenz

GEOS erteilt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das Recht zur Benutzung einer Kopie des GEOS Softwareprogrammes GetDRG auf beliebig vielen Rechnern. Dem Käufer ist es gestattet, Arbeitskopien für den eigenen Bedarf zu erstellen oder die Programme auf Festplatten zu kopieren. Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderung oder Modifikationen an der Software oder den Dokumenten vorzunehmen.

Der Kunde erwirbt mit diesem Vertrag die zeitlich begrenzten, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte in der Bundesrepublik Deutschland für die Programme, deren Art und Umfang sich aus der beigefügten Dokumentation ergibt.

Der jährliche Lizenzpreis beinhaltet die regelmäßige Belieferung mit aktuellen Programmentwicklungen sowie notwendige Anpassungen auf Basis gesetzlicher Änderungen während der Vertragsdauer.

Der jährliche Lizenzpreis beträgt EUR ___________ zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. (19 %).

    

2. Eigentumsrechte

Die Programme, die Programm- und Datenkonzeption, alle damit verbundenen Patente, Urherberrechte, Warenzeichen, sowie mitgelieferte Handbücher sind Eigentum von GEOS oder der Lieferanten von GEOS. Durch diesen Vertrag werden keine Eigentumsrechte an der Software oder irgendwelche damit verbundenen Eigentums- oder Verwertungsrechte auf den Erwerber der Programme übertragen.

Die Grouperlogik von GetDRG basiert auf den vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in Siegburg (InEK) bereitgestellten Handbüchern und Spezifiktionen für das G-DRG-System. Die Rechte für diese Handbücher und Spezifikationen liegen beim InEK. GEOS hat für die Erstellung von GetDRG eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung  der Handbücher und Spezifikationen abgeschlossen.

GetDRG enthält Diagnosen- und Prozedurenverzeichnisse. Die Erstellung dieser Verzeichnisse erfolgte unter Verwendung der Datenträger der amtlichen ICD-10-Fassung und der amtlichen Fassung des Operationenschlüssels nach § 301 SGB V des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

 

3. Sonstige Einschränkungen

Der Kunde darf die Software nicht vermieten oder verpachten. Die Software darf nicht rückwärtig entwickelt, rückumgesetzt oder rückassembliert werden. Der Kunde darf die Software und die Dokumente nicht Dritten zugänglich machen. Diese Verpflichtungen gelten auch über das Ende des Vertrages hinaus.

 

4. Zahlung

Die Lizenzgebühren sind jeweils jährlich im voraus fällig. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. GEOS kann die Lizenzgebühren gegenüber den Vorjahr erhöhen, die Erhöhung ist spätestens 90 Tage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer Erhöhnung kann der Vertrag durch den Kunden gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertragsjahres bei GEOS eingegangen sein.

5. Laufzeit und Kündigung

Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht an der Software für 2 Jahre ab Lieferung der Software.  Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich dieser Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien mindestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages kündigt.

Wird dieser Vertrag gekündigt oder aus einem sonstigen Grund beendet, so ist der Kunde verpflichtet, die Software oder die Datenträger mit den entsprechenden Programmen und die Dokumentation und allen Kopien an GEOS zurückzugeben. Die auf den Rechnern oder im Netzwerk des Kunden installierte Software ist von den Systemen zu löschen.

   

6. Beschränkte Garantie, Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

GEOS garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Empfangsdatum, dass die Software im wesentlichen gemäß der beigefügten Dokumentation arbeitet.

Die gesamte Haftung von GEOS und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von GEOS entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder dem Ersatz der Software, die der beschränkten Garantie nicht genügt und zurückgegeben wird.

GEOS schließt für sich jede weitere Gewährleistung der Software und der zugehörigen Dokumentation aus. Weder GEOS noch die Lieferanten von GEOS sind für irgendwelche Schäden aus dem entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Daten oder Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung eines GEOS Produktes oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen.

In jedem Fall ist die Haftung der GEOS auf den Betrag beschränkt, den sie tatsächlich für das Produkt erhalten hat.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von GEOS verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

 

7. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Den Lizenzvertrag können Sie im Downloadbereich auch herunterladen.

 
GEOS Gesellschaft für den Einsatz offener Systeme mbH
Parsifalstraße 8 · D-90461 Nürnberg